Hier finden Sie die wichtigsten Links zu den Bestimmungen über den Erwerb sowie Besitz von Schusswaffen, Munition sowie Zubehör.
BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUE GESETZESLAGE:
ERWERB MIT AUSNAHMEBEWILLIGUNG:
– HALBAUTOMATISCHE FAUSTFEUERWAFFEN (PISTOLEN) MIT GROSSEN MAGAZINEN, WELCHE MEHR ALS 20 PATRONEN FASSEN.
– HALBAUTOMATISCHE HANDFEUERWAFFEN MIT GROSSEM MAGAZIN (MEHR ALS 10 PATRONEN), STGW/PE90 MITEINBEZOGEN.
– HALBAUTOMATISCHE HANDFEUERWAFFEN SOWIE HALBAUTOMATISCHE HANDFEUERWAFFEN MIT KLAPP- ODER TELESKOPSCHAFT, DEREN
GESAMTLÄNGE OHNE FUNKTIONSEINBUSSE AUF UNTER 60CM GEKÜRZT WERDEN KANN.
– GROSSE MAGAZINE FÜR HALBAUTOMATISCHE WAFFEN, WELCHE MEHR ALS 10 PATRONEN FASSEN
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
- Schweizerisches Waffenrecht
- Als Privatperson eine Waffe erwerben
- Waffentragen
Bei Fragen können Sie sich an das für Sie zuständige Waffenbüro wenden: