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Gesetzliche Bestimmungen

Hier finden Sie die wichtigsten Links zu den Bestimmungen über den Erwerb sowie Besitz von Schusswaffen, Munition sowie Zubehör

Bitte beachten Sie die neue Gesetzeslage!

ERWERB MIT AUSNAHMEBEWILLIGUNG

– HALBAUTOMATISCHE FAUSTFEUERWAFFEN (PISTOLEN) MIT GROSSEN MAGAZINEN, WELCHE MEHR ALS 20 PATRONEN FASSEN.
– HALBAUTOMATISCHE HANDFEUERWAFFEN MIT GROSSEM MAGAZIN (MEHR ALS 10 PATRONEN), STGW/PE90 MITEINBEZOGEN.
– HALBAUTOMATISCHE HANDFEUERWAFFEN SOWIE HALBAUTOMATISCHE HANDFEUERWAFFEN MIT KLAPP- ODER TELESKOPSCHAFT, DEREN
GESAMTLÄNGE OHNE FUNKTIONSEINBUSSE AUF UNTER 60CM GEKÜRZT WERDEN KANN.
– GROSSE MAGAZINE FÜR HALBAUTOMATISCHE WAFFEN, WELCHE MEHR ALS 10 PATRONEN FASSEN