Gesuche und Formulare
Für den Kauf von Waffen und Munition müssen verschiedene Auflagen beachtet werden.
Hier findet Ihr die wichtigsten Informationen rund um den Kauf von Waffen und Munition
Meldepflichtige Waffen / Bewilligungspflichtige Waffen / Verbotene Waffen
Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Beantragen eines Strafregisterauszuges
Gesuche und Formulare
Für nähere Auskünfte oder spezielle Anliegen gibt Dir die zuständige Behörde gerne Auskunft
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Postfach
8021 Zürich
Tel. 044 247 27 25
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Waffen
Nussbaumstrasse 29
CH-3003 Bern
Was gilt als Erwerb?
Neben Kauf gelten auch Tausch, Schenkung, Erbschaft, Miete und Ausleihe als Erwerb.
Vertrag, Erwerbsschein oder Ausnahmebewilligung?
Je nachdem, um welche Art von Waffe sich handelt, brauchen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Beispiele von meldepflichtigen Waffen
Art der Waffe
Meldepflichtig
- Handrepetierer für Sport und die Jagd
- Kaninchentöter
- Soft-Air-Waffen
- Alarm-, Schreckschusswaffen
- Paintball-Waffen
- Druckluft- und CO2-Waffen
- Schweizer Ordonnanzrepetiergewehre wie
Karabiner 11, 31, Langgewehr 11
Schriftlicher Vertrag mit Angaben zur übertragenden und zur erwerbenden Person und zur Waffe.
Bewilligungspflichtig
- Pistolen
- Revolver
- Halbautomatische Gewehre
Bei Feuerwaffen muss der Veräusserer innerhalb von 30 Tagen den Vertrag an die kantonale Meldestelle des Erwerbers senden. Bei Feuerwaffen muss der Veräusserer innerhalb von 30 Tagen den Vertrag an die kantonale Meldestelle des Erwerbers senden. Waffenerwerbsschein: Sie müssen das entsprechende Gesuch mit Auszug aus dem schweizerischen Strafregister und einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID an das kantonale Waffenbüro schicken.
Verbotene Waffen
Kantonale Ausnahmebewilligung
Waffenerwerbsschein
Voraussetzungen für einen Waffenerwerbschein sind:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen
- Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden
- Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.
Besonderheiten
- Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen für jeden Waffenerwerb einen Waffenerwerbsschein bzw. eine Ausnahmebewilligung.
- Erwerb und Besitz von Waffen sowie das Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei